Kiel. Alkohol, Drogen und Gewalt kennzeichnen die Beziehung. Als ihr Partner sie wieder attackiert, sticht sie zweimal zu. Notwehr oder Totschlag? Jetzt urteilten die Richter.

Ihr Lebensgefährte misshandelt sie, treibt sie stundenlang mit Schlägen und Tritten durchs Haus. Als er sie nach einer kurzen Pause dann im Keller wieder hinterrücks attackiert, sticht die 34-Jährige zu. Gleich der erste Stich in die Brust ist tödlich, stellt das Kieler Landgericht am Dienstag fest. Den Anklagevorwurf des Totschlags sieht die Kammer aber nicht erfüllt. "Die Tat war gerechtfertigt", sagt der Vorsitzende Richter Jörg Brommann. "Es lag ein besonderer Fall der Notwehr vor."

Den zweiten Stich, den die Angeklagte ihrem Partner dann noch im Vorbeigehen in den Rücken versetzt, habe die 8. Strafkammer aber als gefährliche Körperverletzung bewertet, sagt Brommann. Die Strafe: neun Monate Haft auf Bewährung. Die zweifache Mutter kann aufatmen.

In der dreijährigen Bewährungszeit muss sie aber eine Reihe von Auflagen erfüllen, die das Gericht mit dem Urteil verhängt. So untersteht die Frau einem Bewährungshelfer, muss abstinent bleiben, ihre Suchttherapie fortsetzen und das regelmäßig nachweisen. Zudem muss sie sich bei der Arbeitsagentur melden und wegen ihrer schweren Persönlichkeitsstörung psychotherapeutisch behandeln lassen.

In der knapp zweistündigen Urteilsbegründung schildert der Richter eine von Alkohol, Drogen, Streit und Gewalt geprägte "On-Off-Beziehung". Wegen "regelrechter Prügelorgien" muss die Polizei - wie auch schon in früheren Beziehungen der Frau, die dem gleichen Muster folgen - immer wieder anrücken. Sie trennt sich und lässt dann doch wieder den Kontakt zu den sie misshandelnden Männern zu. Ein Gutachter attestiert ihr neben der Alkohol- und Drogensucht eine schwere Borderline-Störung.

Zu dem tödlichen Messerstich kommt es laut Urteil kurz vor Weihnachten 2018. Sie und ihr Partner holen mit dem Fahrrad einen unhandlichen Koffer ab, brauchen ihn für einen Aufenthalt in einer Entzugsklinik. Doch seine Wut über den schwierigen Transport steigert sich in brutale Misshandlungen.

Die Angeklagte ist körperlich unterlegen, wehrt sich so gut sie kann. Auch mit Bissen, wie Brommann sagt. Wobei sie sogar ihrem Sohn in den Fuß beißt, weil sie glaubt, es sei der Partner. Zu diesem Zeitpunkt sieht sie nur noch Blitze und ist in Panik. Weder ein Mitbewohner noch die beiden Söhne der Frau können den wie außer sich wirkenden Mann stoppen.

Der 35-Jährige lässt dem Urteil zufolge erst von ihr ab, als es ihr gelingt, in der Küche ein Messer aus einer Schublade zu fingern. Wenig später ist sie auf dem Weg in den Keller zu ihren beiden Söhnen, die sich dort mit dem Mitbewohner eingeschlossen haben. Plötzlich attackiert er sie jedoch hinterrücks. Daraufhin sticht sie zu - aus Notwehr, wie ihr das Gericht bescheinigt.

Mit dem Urteil weicht die Kammer erheblich vom Antrag der Staatsanwältin ab. Sie hatte wegen Totschlags in minderschwerem Fall drei Jahre Haft beantragt. Der Verteidiger hatte auf Notwehr plädiert und Freispruch gefordert.