Schleswig.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Klagen der Gemeinde Großenbrode und der Stadt Fehmarn gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der B207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden abgewiesen. Die Argumente der beiden betroffenen Kommunen haben den Senat nicht zu überzeugen vermocht, wie das OVG am Montag mitteilte. Sie betrafen insbesondere die Verkehrsführung während der Bauarbeiten an der Bundesstraße und den entsprechenden Querungen sowie die planerische Aussparung der Fehmarnsundbrücke, über die die B207 verläuft. Die Straße soll als Straßenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung dienen. Der entsprechende Tenor der Entscheidung ist den Beteiligten am Montag bekanntgegeben worden. Die schriftliche Urteilsbegründung wird später zugestellt.

Die mehrstündigen mündlichen Verhandlungen am Donnerstag und Freitag vergangene Woche waren der Auftakt zu einer Reihe gerichtlicher Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Straßenhinterlandanbindung an die Feste Fehmarnbeltquerung zwischen den Inseln Fehmarn und Lolland (Dänemark) anstehen. Am 27. Februar wird am OVG die Klage einer Hofbesitzerin auf Fehmarn verhandelt. Im Laufe des Frühjahrs/Sommers 2020 sind nach Angaben des Gerichts zudem weitere Termine für die Klagen zweier Umweltverbände, der Scandlines Deutschland GmbH und des Wasser- und Bodenverbandes Großenbrode geplant.

Der zuständige Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Verkehrsministerium, Thilo Rohlfs, äußerte sich zufrieden. Zugleich zeigte er sich vorsichtig optimistisch, dass auch die noch ausstehenden Klagen keinen Erfolg haben werden und damit rasch Baurecht geschaffen werden könnte.