Kiel. Sie verlässt ihn, er findet sich damit nicht ab, bedroht und erpresst sie. Bei einer Aussprache sticht er auf ihren Begleiter ein. Jetzt gab es das Urteil.

Für eine lebensgefährliche Messerattacke auf den Begleiter seiner Ex-Freundin ist ein 25-jähriger Mann zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Kiel sah es am Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte in Kiel im Streit mit seiner Ex-Freundin (23) auf deren Begleiter (22) eingestochen hat. Die Kammer wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung, wie der Vorsitzende Richter Jörg Brommann sagte. Dabei ging das Schwurgericht von einem minderschweren Fall aus. Vier Jahre Haft seien schuldangemessen.

Nach Feststellungen des Gerichts trafen sich der geständige Angeklagte und dessen frühere Freundin am 31. Juli 2019 frühmorgens in Kiel auf der Straße zu einer Aussprache. Der Angeklagte wollte demnach die Rückkehr der jungen Frau zu ihm erzwingen. Er habe sie massiv per Sprach- und Textnachrichten bedroht und damit erpresst, dass er ihrem Bruder von ihrer Beziehung erzählen werde.

Angesichts des Verhaltens des Angeklagten sei die junge Frau bei der Polizei gewesen, sagte Brommann. Sie habe sich aber gegen eine Strafanzeige entschieden und zu dem Treffen von einem langjährigen Freund begleiten lassen, schilderte der Richter. Bei der Aussprache sei der Angeklagte dann immer aggressiver geworden und habe schließlich dem 22-Jährigen ein Messer mit einer Klingenlänge von etwa 15 Zentimetern in den Unterbauch gerammt. Das Opfer erlitt eine vierfache Dünndarmperforation und musste notoperiert werden.

Strafmildernd wertet die Strafkammer unter anderem, dass der Angeklagte Ersttäter sei und vor seiner Festnahme noch nie inhaftiert gewesen sei. Zudem bereue er die Tat und habe dem Opfer bereits 1500 Euro Schmerzensgeld bezahlt und weitere 3000 Euro zugesagt. Auch dass der Messerstich potenziell, aber nicht akut lebensgefährlich war, trug demnach zur Strafmilderung bei.

Keinen Glauben schenkten die Richter den Angaben des Angeklagten, er habe zur Tatzeit unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden. "Er hätte völlig anders handeln müssen, wenn er so vollgedröhnt gewesen wäre", sagte Brommann. Der Angeklagte weise auch keine Persönlichkeitsstörung auf. Weder sein Unrechtsbewusstsein noch seine Steuerungsfähigkeit seien eingeschränkt gewesen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten vier Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Er hielt nur gefährliche Körperverletzung für erwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will Revision prüfen, sagte er. Das Opfer ist Nebenkläger in dem Verfahren. Der Mann hat die Entschuldigungen des Angeklagten zurückgewiesen.