Kiel.

Im Prozess um einen heimtückischen Mord an einem Mann in Neumünster hat nach der Staatsanwaltschaft auch die Nebenklage Freispruch für den Mitangeklagten gefordert. Der 41-jährige Hauptangeklagte sei dagegen des Mordes schuldig und zu verurteilen, beantragte der Rechtsanwalt des Nebenklägers am Dienstag im Kieler Landgericht. Einen konkreten Strafantrag stellte der Anwalt des Bruders des Opfers nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor 14 Tagen auf zwölf Jahre und neun Monate Haft für den Hauptangeklagte plädiert. Sie geht von einer Strafmilderung aus, da der 41-Jährige möglicherweise zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss stand und damit nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Die Verteidiger der Angeklagten verlangten den Angaben zufolge jeweils Freispruch.

Laut Anklage schoss der 41-Jährige dem Opfer im Juni 2012 heimtückisch durch die gerade geöffnete Tür mitten ins Gesicht. Das Opfer war sofort tot. Es soll seinem Mörder selbst die Tür geöffnet haben - auf das Klingeln des Mitangeklagten hin, mit dem er befreundet gewesen sein soll. Der 37-Jährige soll jedoch der Beweisaufnahme zufolge nichts von dem Tatplan gewusst haben.

Bei der Aufklärung des Verbrechens tappten die Ermittler jahrelang im Dunklen. Die ehemalige Lebensgefährtin des Hauptangeklagten hatte den Vater ihrer zwei Kinder gedeckt. Erst 2018 brach sie ihr Schweigen während einer Mutter-Kind-Kur. Ein Jahr später ging sie zur Polizei.

Das Opfer wurde 41 Jahre alt. Der Mann war Pole, lebte und arbeitete in Neumünster. Beide Angeklagte stammen ebenfalls aus Polen, sind aber deutsche Staatsbürger. Alle drei sollen sich aus einem trinkfesten Kreis von Deutschen und Polen kennen. Das Urteil wird am Freitag (14.00 Uhr) erwartet.