Hamburg.

Für eine standortgerechte Bebauung an Hamburgs Ein- und Ausfallstraßen hat sich die Stadt erste Zugriffe auf Grundstücke gesichert. Mit einer Vorkaufsrechtsverordnung in Wandsbek-Tonndorf sei eine rechtliche Grundlage für eine städtebauliche Weiterentwicklung an der Magistrale B75 im Stadtteil Tonndorf geschaffen worden, teilte die Stadtentwicklungsbehörde am Montag mit. Die Verordnung umfasst in Tonndorf den Bereich Stein-Hadenberg-Straße/Am Pulverhof/Tonndorfer Weg sowie in Wandsbek den Bereich zwischen Brauhausstraße und der S- und Güterbahntrasse.

Die Verordnung sieht den Angaben zufolge vor, dass die Stadt vorrangig ein Grundstück erwerben kann, wenn ein Eigentümer sein Grundstück verkaufen will und in Zuge dessen die städtische Planung gefährdet werden könnte. Dann würde die Stadt den zwischen dem Käufer und dem Kaufinteressenten vereinbarten Preis zahlen, sofern er nicht deutlich über dem Verkehrswert liegt.

Bei einem internationalen Bauforum 2019 waren in Hamburg Ideen für die Nutzung der sieben großen Hamburger Ein- und Ausfallstraßen - die Magistralen - entwickelt worden. "Es geht nicht nur um den Straßenraum, sondern auch um die Quartiere rechts und links und in der zweiten und dritten Reihe", hatte Oberbaudirektor Franz-Josef Höing damals gesagt. Für Wandsbek seien viele "spannende Nutzungsmöglichkeiten zwischen Wandse, B75 und der kommenden S4 (S-Bahn) erarbeitet" worden, teilte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) mit. Damit dort aber nicht Grundstücksspekulanten, sondern die Stadt gewinne, sei ein Vorkaufsrecht hilfreich, ergänzte Finanz- und Bezirkssenator Andreas Dressel (SPD).