Neumünster. Der kleine Junge ertrank in einem Freibad in Bad Bramstedt. Doch wie es dazu kam und wer dafür verantwortlich ist, bleibt auch dreieinhalb Jahre nach dem Unglück ungeklärt. Vor dem Amtsgericht Neumünster gab es keine Schuldigen.

Auch dreieinhalb Jahre nach dem Tod eines Sechsjährigen in einem Freibad in Bad Bramstedt bleibt die Frage ungeklärt, wie es zu dem tragischen Unglück kam. Das Amtsgericht Neumünster sprach am Freitag drei Erzieherinnen und zwei Bademeister vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" frei. Keinem der Angeklagten sei individuell eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen, sagte Strafrichter Thomas Schwiers.

Was im Schwimmbad geschah und wer von den Aufsichtspersonen auf den kleinen Yad habe achten sollen, sei in der mehrtägigen Beweisaufnahme trotz zahlreicher Zeugenaussagen nicht aufklärbar gewesen, stellte der Richter fest. "Alle waren daher aus tatsächlichen Gründen freizusprechen." Er sprach von einem "tragischen und schrecklichen Ereignis, dem furchtbarsten Schicksalsschlag, der Eltern treffen kann."

Damit fand der Richter zum Abschluss des Prozesses mitfühlende Worte für die Eltern - im Kontrast zu manchen scharfen Wortmeldungen der Verteidigung. Die drei angeklagten Erzieherinnen äußerten im Schlusswort ihr Beileid und dass ihnen "die ganze Sache unendlich leid" tue.

Die fünf Angeklagten hatten die Aussage verweigert. Der Richter rügte gravierende Ermittlungsfehler der Polizei, die Videomaterial aus dem Schwimmbad nicht gesichtet und gesichert habe. Zudem seien die Angeklagten nicht richtig belehrt worden, so dass ihre damaligen Aussagen vor Gericht nicht verwertet werden durften. "Die Belehrung war falsch und daher willkürlich", sagte Schwiers. So sei etwa "nicht ersichtlich, dass die Bademeister nur als Zeugen vernommen worden seien".

Wer von den Angeklagten was tat und wen der 15 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren aus der Kita-Gruppe betreute, habe genauso wenig aufgeklärt werden können wie das, was geschah, bis der Junge gefunden wurde, fasste der Richter das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen. Den Angeklagten treffe keine strafrechtliche Verantwortung.

Das Kind, das nicht schwimmen konnte sowie kein Deutsch sprach und dessen Eltern von dem Ausflug ins Schwimmbad nichts wussten, starb im Juni 2016. Zwei Jugendliche entdeckten es im Nichtschwimmerbecken, bäuchlings im Wasser treibend. Die Eltern waren mit dem Sohn erst kurz zuvor aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet. Der Junge wäre am Tag des Urteils zehn Jahre alt geworden.

Die Verteidiger hatten ebenso wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert. Der Vertreter der Eltern, die als Nebenkläger an dem Prozess teilnahmen, hielt dagegen alle Angeklagten für schuldig, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Eine Strafe stellte er ins Ermessen des Gerichts. Die Eltern wollen noch beraten, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen und zivilrechtliche Ansprüche einklagen wollen, sagte ihr Anwalt. Im Prozess hatten sie es abgelehnt, einer Einstellung des Verfahrens ohne Urteil gegen die Zahlung von 10 000 Euro zuzustimmen. Damit hätten sie nach Angaben ihres Anwalts auf alle weiteren Ansprüche verzichten müssen.