Hamburg. Wollten zwei Männer und eine Frau aus der linken Szene Brandanschläge zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels verüben? Das muss das Hamburger Landgericht zurzeit klären. Die Angeklagten wollen sich nicht äußern und ihre Verteidiger fürchten Prozessbeobachter der Polizei.

Im Prozess um angeblich geplante Brandanschläge zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg wollen sich die drei Angeklagten nicht zu den Vorwürfen äußern. Sein Mandant mache von seinem Schweigerecht Gebrauch, sagte einer der Verteidiger am Donnerstag vor der Strafkammer am Landgericht. Seine Kollegen äußerten sich ebenso. Wie beim Auftakt des Prozesses in der vergangenen Woche wurden die Angeklagten von den rund 50 Zuschauern mit lautem Jubel und Applaus begrüßt.

Den beiden Männern im Alter von 27 und 31 Jahren sowie einer 28-jährigen Frau wird gemeinschaftliche Verabredung zu schwerer Brandstiftung vorgeworfen. Sie sollen in der Nacht zum 8. Juli vergangenen Jahres möglichst zeitgleiche Brandanschläge an vier Orten in Hamburg geplant haben. Unter den Zielen sei auch das Wohnhaus von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) gewesen. Die drei Verdächtigen wurden in jener Nacht von zivilen Polizisten in einem Park in Eimsbüttel festgenommen. Die Beschuldigten sollen vier mit Benzin gefüllte Plastikflaschen und Feuerzeuge sowie Handschuhe und schwarze Wechselkleidung dabeigehabt haben. Die beiden Männer sitzen seitdem in Untersuchungshaft, die Frau kam gegen Auflagen auf freien Fuß.

Die Angeklagten hatten beantragt, jeweils einen zweiten Pflichtverteidiger zugeordnet zu bekommen. Dem hatte das Gericht zugestimmt. Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag jedoch nach Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft ab, wie die Vorsitzende Richterin am Donnerstag bekannt gab. Die bereits erschienenen Zweitanwälte erklärten nach einer Verhandlungspause, sie würden weiter am Prozess teilnehmen, sofern es die Mittel erlaubten.

Ein Verteidiger der angeklagten Frau beantragte, das Gericht möge feststellen, ob sich unter den Zuschauern Prozessbeobachter von Polizei, Verfassungsschutz oder anderen Ermittlungsbehörden befänden. Diese sollten dann vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ermittler hätten bereits unrechtmäßig Einfluss auf das gerichtliche Verfahren genommen. Mit dem Wissen aus dem Prozess könnten Polizei und andere Behörden Zeugen beeinflussen oder unter Druck setzen.

Außerdem versuchten die Behörden eine "Rahmung" des Prozesses, also eine Deutungshoheit in der Öffentlichkeit zu erlangen. Es drohe eine "Verunmöglichung der Wahrheitsfindung". Die Generalstaatsanwaltschaft sah dafür keine konkreten Anhaltspunkte. Es kam zu einem längeren Wortgefecht mit der Verteidigung, bis die Richterin sagte: "Die Sachargumente, glaube ich, sind ausgetauscht." Das Gericht entschied zunächst nicht über den Antrag.