Karlsruhe.

Nach einem schweren Unfall auf einem unsachgemäß gesperrten Feldweg kann ein Mountainbike-Fahrer auf eine größere Summe Schmerzensgeld hoffen. Am Bundesgerichtshof (BGH) zeichnete sich am Donnerstag ab, dass die Karlsruher Richter die Hauptschuld bei der für den Weg verantwortlichen Gemeinde und zwei Jagdpächtern sehen. Das Urteil soll am 2. April verkündet werden. Vorher soll über einen Vergleich verhandelt werden. (Az. III ZR 250/17 u.a.)

Der Weg war nach ungefähr 50 Metern mit quer gespanntem Stacheldraht für Autos gesperrt. Der Kläger hatte das Hindernis bei einer Tour im Hamburger Umland zu spät bemerkt. Beim Bremsen stürzte er kopfüber in die Absperrung. Der frühere Marineoffizier ist heute vom Hals abwärts gelähmt. An dem Verfahren ist auch die Bundesrepublik als Dienstherr beteiligt. Es geht um Forderungen von mehr als einer Million Euro.