Hamburg.

Hamburg macht sich für eine Regelung zur vollständigen Entschädigung von Pauschalreisenden bei Insolvenz ihres Reiseveranstalters stark. Die bei der Thomas Cook-Insolvenz deutlich gewordenen Lücken müssten geschlossen werden, sagte Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am Dienstag. Deshalb wolle man die Bundesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative auffordern, zeitnah gesetzliche Regelungen zu schaffen, die einen kompletten Schutz für Pauschalreisende garantieren.

"Der Fall Thomas Cook hat deutlich gezeigt, dass der Schutz für Pauschalreisende bei einer Großveranstalter-Insolvenz völlig unzureichend ist", sagte die Senatorin. Die Haftungssumme liege laut deutschem Reiserecht bei nur 110 Millionen Euro pro Jahr, die Schadenssumme bei Thomas Cook aber bei über 287 Millionen Euro. Prüfer-Storcks begrüßte, dass die Bundesregierung den Geschädigten einen Ausgleich zahlen wolle. "Es kann aber nicht dauerhaft Aufgabe der öffentlichen Hand sein, für Privatunternehmen der Reisebranche eine Verantwortung im Falle von Insolvenz zu übernehmen."

Hier müssten die Reiseveranstalter verpflichtet werden, die Vorauszahlungen der Reisenden in vollem Umfang abzusichern. Dies könne entweder dadurch erreicht werden, dass die Veranstalter nicht mehr eine fixe Summe, sondern die gesamten Vorauszahlungen der Kunden absichern müssen, sagte sie. Ein andere Möglichkeit wäre ein Fonds, in den jeder Reiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz oder seiner Kundenzahl einzahlen müsste und der bei Insolvenz einspringt.

"Es muss etwas getan werden, und zwar schnellstens", sagte Prüfer-Storcks. "Damit die schönsten Wochen des Jahres nicht zum finanziellen Risiko werden für die Reisenden und den Steuerzahler."