Hamburg. Die Hamburger FDP will gemeinnützige Arbeit als neue Sanktionsform ins Strafgesetzbuch der Hansestadt schreiben.

Das neue Konzept des Senats zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. „Vermehrt auf gemeinnützige Arbeit zu setzen, wenn Verurteilte eine Geldstrafe nicht bezahlen können, ist prinzipiell eine gute Sache“, sagte CDU-Justizexperte Richard Seelmaecker.

Wie berichtet, sollen Sozialarbeiter nicht zahlungsfähige Straffällige aufsuchen, um sie von der Aufnahme einer gemeinnützigen Arbeit zur Vermeidung einer Inhaftierung zu überzeugen. Außerdem hat die Bürgerschaft das Hamburgische Strafvollzugsgesetz so geändert, dass inhaftierten Ersatzfreiheitssträflern nur noch gemeinnützige Arbeiten zur Verringerung ihrer Haftzeit angeboten wird. Bislang war auch die Aufnahme einer bezahlten Arbeit ohne Haftverkürzung möglich.