Hamburg. Juristen diskutierten bei einem Symposium, zu dem die Opferschutzorganisation Weisser Ring geladen hatte.

Opferrechte im Strafverfahren – das Opfer als Störenfried?“ Unter dieser provokanten Überschrift diskutierten am Montag Juristen bei einem Symposium, zu dem die Opferschutzorganisation Weisser Ring geladen hatte. „Traumatische Ohnmacht und Hilflosigkeit“ seien „die schwersten Eingriffe, die Opfer empfinden“, sagte der Bundesvorsitzende des Weissen Rings, Jörg Ziercke. Das Opfer dürfe „nicht zum bloßen Objekt des Strafverfahrens gemacht werden“. Starke Opferrechte änderten nichts an den Beschuldigtenrechten. Heinz Schöch, Vorsitzender des Fachbeirats Strafrecht, meinte, das Opfer sei „kein Störenfried, sondern seine Beteiligung ist wesentlicher Bestandteil zur Beweiserhebung und zur Findung eines richtigen Ergebnisses“.

Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich betonte, Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei es, an der „Suche nach der Wahrheit und an einer gerechten Urteilsfindung mitzuwirken. Nichts anderes.“ Er habe „Zweifel“, so Fröhlich, ob es richtig sei, auch dem Opfer umfassende Beteiligungsrechte einzuräumen. So gebe es im Einzelfall Prozesse, die „aus dem Ruder laufen“, weil zahllose Opfer ihre Leidensgeschichte erzählten, dies aber teilweise nichts zur Wahrheitsfindung beitrage. Zudem bestehe, wenn den mutmaßlichen Opfern Akteneinsicht gewährt werde, „das Risiko präparierter Zeugen und drohender Beweismittelverlust“.