Hamburg. Die Nachrichtensprecherin trägt den Artikel 6 des Grundgesetzes vor. „Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz.“

Das Grundgesetz kann man nicht genug loben, weil es unheimlich viel Freiheit beschert, jedem einzelnen Menschen, egal welche Hautfarbe er hat, an welchen Gott er glaubt oder nicht glaubt. Gerade wenn man die „Tagesschau“ liest und dadurch den Blick in viele andere Länder bekommt und auch anhand der Nachrichtenlage sieht, dass es nicht normal ist, solche Freiheiten zu haben, muss man das Grundgesetz eigentlich jeden Tag feiern. Es ist ja nicht selbstverständlich, und doch gehen wir oft damit um, als sei es das Normalste der Welt. Viele andere Länder sind meilenweit davon entfernt, was wir hier jeden Tag an Freiheit und demokratischen Werten genießen dürfen.

Was ich wirklich faszinierend finde, ist, dass das Grundgesetz direkt nach dem Zweiten Weltkrieg verfasst wurde. Dem Parlamentarischen Rat war klar, dass nie wieder passieren darf, was damals geschehen ist. Dass die Verfasser so einen Sprung geschafft haben, finde ich phänomenal. Ich habe Familie und Kinder. Insofern finde ich auch den Artikel 6, der Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt und auch das Wohl der Kinder in den Fokus stellt, sehr wichtig.

Sprache ist oft etwas veraltet

Zwar kann man im ersten Moment vielleicht denken, was da benannt wird, ist normal. Warum muss es dafür ein Gesetz geben? Im besten Fall läuft es so, dass Eltern ihren Kinder das Bestmögliche bieten. Aber dann schaut man über den Tellerrand und merkt ganz schnell, dass es leider auch viele Familien gibt, in denen Eltern, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind, für ihre Kinder zu sorgen, wie man sich das eigentlich vorstellt.

Leider sind im Grundgesetz noch keine Kinderrechte verankert. Aber Artikel 6 enthält zumindest Aussagen über Kinder. Er stellt sicher, dass in dem Moment, wo die Erziehungsberechtigten versagen, der Staat dann beispielsweise in Form von Jugendämtern und Familiengerichten eingreifen kann. Leider ist beim Grundgesetz die Sprache oft etwas veraltet. In Artikel 6 findet sich beispielsweise das Wort „zuvörderst“. Warum schafft man es nicht, die Artikel alltagssprachlicher „zu übersetzen“?

Grundgesetz müssen alle Menschen verstehen

Das Grundgesetz gilt für alle und sollte demnach auch für alle verständlich formuliert sein. Es gibt im Internet Videos zum Grundgesetz, in denen einzelne Artikel einfach erklärt werden. Vielleicht wäre es sinnvoll, so etwas für das Gesamtwerk hinzubekommen? Am Ende müssen es ja alle Menschen verstehen. Und meiner Meinung nach gehören Kinderrechte endlich ins Grundgesetz.

Den Jahrestag zu feiern, ist ganz richtig. Denn die wenigsten beschäftigen sich damit. Im schlimmsten Fall heißt es: Grundgesetz – na und? Man sollte den Menschen immer vor Augen führen, was das für ein Geschenk ist im Vergleich zu anderen Ländern, welche Freiheiten wir genießen, Stichwort Religionsfreiheit. Die meisten Konflikte entstehen aufgrund von Glaubensfragen. In unserem Land kann jeder leben, wie er will, vorausgesetzt­, er beeinträchtigt dadurch nicht die Belange anderer.