Hamburg. Im Verfahren um Elbchaussee-Randale sei „wenig Verlass“ auf Ermittlungsakten. Videos sollen „suggestiv“ sein

Es ist eine weitere Zuspitzung in einem ohnehin brisanten G-20-Prozess: Die Verhandlung vor dem Landgericht gegen fünf mutmaßliche Randalierer von der Elbchaussee wird deutlich verlängert, weil laut der Vorsitzenden Richterin Zweifel an den schriftlichen Ermittlungsergebnissen der Polizei aufgetaucht sind. In einem Beschluss ist davon die Rede, dass auf die Akten „wenig Verlass“ sei, Zeugen einzelne ihnen zugeschriebene Aussagen als „Quatsch“ bezeichnet haben und das Videomaterial des brandschatzenden Mobs in Altona „suggestiv“ bearbeitet worden sei.

Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage, dass veranlasst wurde, deutlich mehr Zeugen in der Hauptverhandlung zu hören als bislang geplant. „Dadurch wird sich auch die Gesamtdauer des Verfahrens verlängern“. Statt im Mai soll nun erst im September ein Urteil fallen. Der Gerichtssprecher betonte, dass der Polizei keine falschen Angaben in den Ermittlungsberichten vorgeworfen würden – oder gar der Verdacht im Raum stehe, dass sie schriftlich festgehaltene Aussagen von Zeugen erfunden habe. Die in den Ermittlungsakten beschriebenen Details bedürften jedoch einer intensiveren Nachprüfung bedürfen als zunächst angenommen.