Hamburg. Staatsanwalt braucht 45 Minuten, um die Anklage gegen die Männer vorzulesen. Einer hatte sich selbst als Staatsanwalt ausgegeben.

Man weiß gar nicht so recht, wo man anfangen soll bei dieser Vielzahl und dieser Bandbreite an Straftaten, darunter gewerbsmäßiger BAföG-Betrug (§ 263 Strafgesetzbuch), Urkundenfälschung (§ 267), Amtsanmaßung (§ 132), Nötigung (§ 240) und Missbrauch von Berufsbezeichnungen (§ 132a). Einem der zwei Angeklagten, Dennis Z., glaubt die Staatsanwaltschaft 80 Taten sicher nachweisen zu können. Der andere, Mark M., einschlägig vorbestraft wie der Mitangeklagte auch, steht seit Mittwoch wegen gut einem Dutzend ähnlich gelagerter „selbstständiger Handlungen“ und Beihilfe vor dem Landgericht.

Rund 45 Minuten braucht der Staatsanwalt, um die Anklage zu verlesen. Dennis Z. – Vollbart, die Haare an den Seiten kurz, hautenges T-Shirt – zeigt dabei mitunter ein süffisantes Lächeln. Warum bloß? Im Fall einer Verurteilung droht dem erst 26 Jahre alten Mann eine langjährige Haftstrafe.