Hamburg . Umweltbehörde verweist auf jüngste Gerichtsentscheidungen. Stadt könne sich keine „juristischen Hauruck-Aktionen“ erlauben.

Die Umweltbehörde hat erneut Forderungen zurückgewiesen, die Dieselfahrverbote in Hamburg aufzuheben. „Das Verwaltungsgericht hat erst vergangene Woche die Eilanträge gegen die Durchfahrtsbeschränkungen in der Max-Brauer Allee zurückgewiesen“, sagte Behördensprecher Björn Marzahn dem Abendblatt. „Die Durchfahrtsbeschränkungen sind damit rechtmäßig. Die Aufstellung des Messcontainers wurde vom Gericht ebenfalls als korrekt bestätigt. Die Stadt kann sich jetzt keine juristischen Hauruck-Aktionen erlauben.“

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