Hamburg/London. Mehr Personal für Zoll und Veterinäramt, Übergangsregelungen für die 4000 Briten in Hamburg. Partnerschaften laufen weiter.

Nun bleiben nur noch vier Wochen. Am 29. März wird das Vereinigte Königreich, hierzulande gern auch England genannt, aus der EU ausscheiden – wenn nicht noch ein Wunder geschieht. Zuletzt wurden zwei neue Varianten ins Spiel gebracht. Der Brexit könnte verschoben werden, der Brexit könnte den Engländern erneut zur Abstimmung vorgelegt werden. Dennoch ist der 29. März der Termin, den alle im Blick haben. Viele fragen sich: Was geschieht im Fall eines harten, also eines vertraglich nicht geregelten Brexits?

Wird der Flugverkehr eingeschränkt? Nein. Hier gibt es seit Freitag eine erfreuliche Entwicklung. Mit befristeten Maßnahmen der EU ist zunächst sichergestellt, dass der Flugverkehr zwischen der Insel und Europa auch nach dem 29. März weiterlaufen kann. Ohne diese Maßnahmen hätte es Beschränkungen gegeben, von denen insbesondere die in Großbritannien ansässigen Fluggesellschaften betroffen wären. Dieses Pro­blem ist nun gelöst. Allerdings nicht dauerhaft, sondern nur für ein paar Monate. Auf neun Monate befristet ist die Zusicherung, dass die Sicherheitszertifikate für Flugzeuge der britischen Airlines auch in Europa gelten. Auf sieben Monate befristet ist die Zusicherung, dass diese Airlines ihre Verbindungen zwischen England und Europa aufrechterhalten können. Mit anderen Worten: Die Sommersaison ist gesichert.