Neustadt. Besonders Bemerkenswert: Volkswagen darf bei der Rückabwicklung nur einen Teil der gefahrenen Kilometer anrechnen.

Ein Hamburger hat vor dem Landgericht erfolgreich gegen den Volkswagen-Konzern auf „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ geklagt. VW muss sein vom Abgasskandal betroffenes Diesel-Auto zurücknehmen und ihm den Kaufpreis erstatten. Bemerkenswert: VW darf die mit dem Auto bereits gefahrenen Kilometer nur zum Teil anrechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im September 2013 hatte der Mann bei einem Händler einen gebrauchten VW Caddy mit 11.000 gefahrenen Kilometern für 20.500 Euro gekauft. Mitte Oktober 2017 forderte er VW auf, den mit der illegalen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Wagen zurückzunehmen und ihm den Kaufpreis zu erstatten – erfolglos. Die Sache ging vor das Hamburger Landgericht. Jetzt entschied es: VW muss das Auto zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsabschlags erstatten, genau 17.144 Euro (Az: 310 O 99/18).