Hamburg

Das kleine Fahrrad-Einmaleins

Velorouten sind Radwege fernab des Autoverkehrs, auf denen Radfahrer sicher, bequem, entspannt und zügig vorankommen sollen. Das Hamburger Velorouten-Netz soll nach fertigem Ausbau aus zwölf vom Rathausmarkt in die Bezirke verlaufenden Strecken bestehen, hinzu kommen zwei „Ringlinien“. Die 14 Routen (280 Kilometer Länge) sollen das „Rückgrat“ des Radverkehrs bilden.

Schutzstreifen auf der Fahrbahn haben gestrichelte Linien. Sie dürfen auch von Autos – etwa an Engstellen – benutzt werden. Allerdings nur, wenn kein Radfahrer gefährdet wird.

Radstreifen auf der Fahrbahn sind meist breiter und haben eine durchgezogene Linie. Sie sind für Autos tabu.

Fahrradstraße: Hier wird die gesamte Straße zum Radweg erklärt, wie am Harvestehuder Weg. Meist kombiniert mit „Kfz frei“ oder „Anlieger frei“.

Benutzungspflicht für Radwege ist selten geworden. Radfahrer dürfen nämlich grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren, es sei denn, mit runden, blauen Schildern wird auf die Benutzungspflicht des „Radwegs“, des „gemeinsamen Rad- und Fußwegs“ oder des „getrennten Rad- und Fußwegs“ hingewiesen. Meist sind das Hochborde alter Prägung, bei denen sich Fußgänger und Radfahrer eine Verkehrsfläche teilen.

Der Überholabstand von Autos zu Radfahrern sollte mindestens 1,5 Meter betragen.

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