In Hamburg können Beamte neuerdings einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Besser fahren sie aber mit den Privaten.

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Seit dem 1. August können Neubeamte der Hansestadt wählen zwischen einem Zuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und der bewährten Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung (PKV). Dabei ist Hamburg das einzige Bundesland, das diese Alternative bietet. Und damit fangen die Probleme bereits an:

Falls nämlich ein Beamter später einmal in ein anderes Bundesland wechselt, entfällt diese Sonderregelung – und er muss den vollen Versicherungsbeitrag zur GKV alleine zahlen.

Doch auch für jene, die die Elbmetropole nie verlassen, bleibt die Kombination aus Beihilfe und PKV erste Wahl: Denn nur so können Beamte ihr ganz persönliches Leistungspaket schnüren – von einem guten Standard- bis zum Komfortschutz. Der Versicherungsschutz kann zudem – je nach Lebenslage – unbürokratisch und ohne neue Gesundheitsprüfung an die Höhe der Beihilfe angepasst werden; zum Beispiel, wenn diese sich mit der Pensionierung von 50 auf 70 Prozent erhöht.

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Übrigens: Anders als in der GKV können die vereinbarten Leistungen in der PKV nicht gekürzt werden, sondern gelten ein Leben lang. Von einer privaten Krankenversicherung kann zudem die ganze Familie profitieren: Auch Ehepartner und Kinder der Beamten können sich privat versichern. Durch die höheren Beihilfesätze für Angehörige sind die Beiträge zur PKV gering. Und selbst bei möglichen Vorerkrankungen erhält die ganze Beamtenfamilie einen privaten Schutz: Wer seinen Antrag bei der PKV innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellt, wird unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand über die Öffnungsaktion aufgenommen.

Vor allem die Jungbeamten in Hamburg sollten sich rechtzeitig und gründlich mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen. Ausführliche und leicht verständliche Informationen dafür bietet zum Beispiel die Internetseite www.beamte-in-der-pkv.de