Hamburg. Verwaltungsgericht wertet hartes Vorgehen gegen Jugendgruppe „Die Falken“ als rechtswidrig. Opfer wollen nun Schadenersatz fordern
Hamburg
G20: Erstes Urteil gegen Polizei
Von Jens Meyer-Wellmann
Hamburg. Verwaltungsgericht wertet hartes Vorgehen gegen Jugendgruppe „Die Falken“ als rechtswidrig. Opfer wollen nun Schadenersatz fordern
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