Hamburg. Der Angeklagte habe mit einer nicht nachvollziehbaren Aggressivität auf die Beamten eingeschlagen, begründete die Richterin das Urteil.
dpa
Hamburg. Der Angeklagte habe mit einer nicht nachvollziehbaren Aggressivität auf die Beamten eingeschlagen, begründete die Richterin das Urteil.
dpa
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