Leipzig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 12. Oktober in Leipzig über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche für den Vorstand der HSH Nordbank verhandeln. Das Hamburger Landgericht hatte im Juli 2014 den kompletten früheren Vorstand der HSH Nordbank vom Vorwurf der Untreue wegen eines umstrittenen Geschäfts im Dezember 2007 freigesprochen sowie zwei Vorstandsmitglieder zusätzlich vom Vorwurf der Bilanzfälschung (Az.: 608 KLs 12/11 - 5550 Js 4/09). Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Der Prozess hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil erstmals ein kompletter Bankvorstand vor Gericht stand. Der Angeklagte Dirk Jens Nonnenmacher war zudem als früherer Vorstandschef der HSH Nordbank stark umstritten. Die Hamburger Richter kamen nach mehr als einem Jahr Verhandlungsdauer zu dem Urteil, dass die Angeklagten ihre Pflichten als Vorstandsmitglieder verletzt und damit einen Schaden für die Bank herbeigeführt hätten. Die Pflichtverletzungen seien jedoch nicht "offensichtlich" und "gravierend" gewesen, so dass die Angeklagten freigesprochen wurden.