Hamburg.

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat am Mittwoch darüber verhandelt, ob die Ziele der Volksinitiative "Rettet den Volksentscheid" rechtmäßig sind. Eine Entscheidung kündigte der Vorsitzende Präsident Friedrich-Joachim Mehmel für den 13. Oktober an. Der Senat hatte Zweifel, dass die Initiative verfassungsgemäß ist und hatte deshalb Hamburgs höchstes Gericht angerufen.

Der Verein "Mehr Demokratie" und andere Mitstreiter fordern unter anderem, dass Verfassung und Wahlrecht sowie Gesetze zu Volksabstimmungsverfahren künftig nur mit Zustimmung des Volkes geändert werden dürfen. Außerdem sollen die notwendigen Mindestanforderungen an die Beteiligung (Quoren) gesenkt werden. Die Initiative ist eine Reaktion auf die Einführung von Bürgerschaftsreferenden im Mai 2015 im Zuge der Olympiabewerbung.

Beraten wurde zunächst über den Kritikpunkt des Senats, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf in unzulässigem Maße überarbeitet worden sei, nachdem bereits die erste Hürde von 10 000 Ünterschriften für die Volksabstimmung genommen wurde. "Hier hat das Gericht bereits eine gewisse Tendenz, dass wir von einer zulässigen Überarbeitung ausgehen. Jedenfalls in der Gesamtschau", sagte Mehmel.

Noch keine Tendenz äußerte das Gericht in den zwei anderen geprüften Punkten: Ist - wie vom Senat befürchtet - die Handlungsfähigkeit der Parlamentarier in Gefahr und werden die Quoren so abgesenkt, dass eine kritische Mindestgröße unterschritten wird? Als dritter Aspekt wurde behandelt, ob es sich möglicherweise um einen Verstoß gegen das Kopplungsverbot handelt, weil in dem Gesetzesentwurf ein Gesamtpaket an Fragen nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden könne.