Schleswig/Geilenkirchen.

Im Fall der 2008 tödlich verunglückten "Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken aus Geilenkirchen hat das Oberlandesgericht Schleswig einen Antrag der Eltern auf Anklage gegen den Schiffsarzt abgewiesen. Der Erste Strafsenat habe den Klageerzwingungsantrag wegen des Vorwurfs des Totschlags und der Urkundenunterdrückung als unbegründet eingestuft, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die damals 18-Jährige war aus ungeklärten Gründen über Bord gegangen. Ihre Leiche wurde Tage später in der Nordsee entdeckt. Die Eltern werfen dem Arzt vor, er habe ihre Tochter in Kenntnis ihrer Unterleibsschmerzen und ihrer Neigung, häufig kurzzeitig einzuschlafen, pflichtwidrig nicht vom Dienst ausgeschlossen. Dies sei die Ursache für das Überbordgehen gewesen.