Besetzte Kita

Stadt hat Klage eingereicht: Wird das KoZe geräumt?

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Ein Bauzaun begrenzt das Areal, auf dem bereits Gebäude abgerissen werden. Den roten Backsteinbau hat das Kollektive Zentrum eingenommen

Ein Bauzaun begrenzt das Areal, auf dem bereits Gebäude abgerissen werden. Den roten Backsteinbau hat das Kollektive Zentrum eingenommen

Foto: Michael Rauhe

Das Amtsgericht will am 16. September verhandeln. Auf dem Grundstück sollen, so plant es die Stadt, Wohnungen entstehen.

Die Besetzung der Kita auf dem Gelände der ehemaligen Gehörlosenschule am Schultzweg durch das Kollektive Zentrum (KoZe) könnte schon bald ein Ende haben. Nach Abendblatt-Informationen hat der Vorsitzende Richter am Amtsgericht St. Georg für den 16. September einen Termin für die mündliche Verhandlung anberaumt.

Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage: „Auf die Klage der Stadt reagierte der Verein Kunstlabor naher Gegenden (KuNaGe) mit einer Klageerwiderung, und daraufhin hat das Gericht der Stadt eine Erwiderungsfrist bis Ende dieser Woche eingeräumt, von der die Stadt inzwischen Gebrauch gemacht hat.“

Was ist bislang passiert? Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Finanzbehörde hatte dem Verein KuNaGe zum 1. April dieses Jahres gekündigt und nachdem die Fläche nicht geräumt wurde, am 29. April eine Räumungsklage gegen den Verein beim Amtsgericht St. Georg eingereicht.

Das KuNaGe ist der Mieter einer 70 Quadratmeter großen Teilfläche und hat diese den KoZe-Aktivisten zur Verfügung gestellt, die aber bereits seit 2015 das gesamte zweigeschossige Gebäude für sich beanspruchen. Es kam dort mehrmals zu Polizeieinsätzen.

„Abriss des Kita-Gebäudes muss Anfang Dezember beginnen“

Aber wenn es nach der Stadt geht, ist mit der Besetzung der Immobilie bald Schluss: „Der Abriss des Kita-Gebäudes muss Anfang Dezember beginnen, damit der Investor im Frühjahr 2017 mit seinem Bauvorhaben starten kann. Das heißt, spätestens Ende November muss der Verein KuNaGe die Fläche verlassen“, sagte Daniel Stricker, Sprecher der Finanzbehörde.

Wie berichtet, ist die ehemalige Schule bereits bis auf den denkmal­geschützten Teil und die Kita abgerissen worden. Die Projektentwickler HBK (Hanseatische Baukonzept) und GBI wollen bis 2018 rund 400 Wohnungen auf dem Grundstück bauen, davon sollen rund 60 Prozent öffentlich gefördert sein. Diese sind für Zielgruppen wie Senioren, Mutter-und-Kind-Wohnen sowie Familien gedacht.

Der Architektenwettbewerb wurde bereits entschieden. Den Zuschlag erhielt das Hamburger Büro Spengler Wiescholek Architekten.

Eine Eskalation der Situation zwischen der Stadt und den linken Aktivisten ist wahrscheinlich: „Wir haben dem LIG im Mai schriftlich angeboten, dass wir Ende März 2017 die Räume in der Kita räumen und dazu auch eine entsprechende Unterwerfungserklärung abgeben. Denn noch bis Ende März stehen nebenan die Container für das kommende Winternotprogramm 2016/17, und deshalb wird es nach unserer Information auch keine Abrissarbeiten geben“, sagte der KuNaGe-Vorsitzende Günter Westphal dem Abendblatt. Das Angebot der Stadt, die Fläche bis Ende November nutzen zu können, reichte dem KuNaGe nicht.

„Wir lassen nicht mit uns feilschen“

Behördensprecher Stricker wird deutlich: „Wir lassen nicht mit uns feilschen. Der 30. November war unser letztes Angebot. Jetzt werden wir den Auszug gerichtlich durchsetzen, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Die Verantwortung dafür tragen KuNaGe und Herr Westphal ganz persönlich.“

Auch die Opposition im Rathaus sieht Handlungsbedarf: „Im November wird sich zeigen, ob der Senat die Zügel noch in der Hand hält. Die linke Szene, die das Gebäude unter den Augen des Senats besetzt hat, hat oft genug mit Ausschreitungen und Krawallen im Fall einer bevorstehenden Räumung des Areals gedroht“, sagte CDU-Innenexperte Dennis Gladiator. Der Senat, der polizeiliche Warnungen ein ums andere Mal in den Wind geschlagen habe, müsse dafür sorgen, dass die von ihm tolerierte Hausbesetzung zum vereinbarten Zeitpunkt beendet werde, und den Weg freimachen für den Bau der dringend benötigten Wohnungen.

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