Home Hamburg Regeln und andere Gesetze Glosse Regeln und andere Gesetze 28.04.2016, 05:25 Uhr • Lesezeit: 1 Minute Von Florian Heil Die Ehe ist laut Paragraph 1314 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht gültig, wenn sich ein Ehegatte bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand © dpa .