Altstadt. Die vom rot-grünen Senat geplanten Großsiedlungen für Flüchtlinge sind einem Rechtsgutachten zufolge rechtswidrig. Die Unterkünfte könnten später keinesfalls als reguläre Wohnungen genutzt werden, wenn diese Vorhaben Bebauungspläne überflüssig machen würden, erklärte der Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Edmund Brandt aus Braunschweig am Dienstag bei der Präsentation des Gutachtens, das der Grundeigentümerverband in Auftrag gegeben hatte. Die vom Bundestag im Herbst beschlossenen Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch seien ausschließlich für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zu nutzen.
Hintergrund ist der Plan von Rot-Grün, bis 2017 rund 4800 sogenannte Expresswohnungen für Flüchtlinge zu errichten. Dagegen richtet sich eine Volksinitiative, deren Vertrauensleute im Februar innerhalb von fünf Tagen 26.000 Unterschriften sammelten.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen könne das reguläre Wohnungsbauprogramm genutzt werden, sagte Prof. Brandt. Die Ausnahmeregelungen dürften erst angewendet werden, „wenn alle anderen Möglichkeiten nachvollziehbar ausgeschöpft“ seien. Regulärer Wohnungsbau sei unter ihrem Deckmantel nicht zulässig.
Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) verteidigte das Vorgehen des Senats. „Die geäußerten rechtlichen Einwände sind nicht nachvollziehbar.“ Es gebe keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit des Baus von Expresswohnungen zu zweifeln. Die Opposition widersprach. Die Rechtmäßigkeit „prüfen die Gerichte und nicht der Senat“, erklärte FDP-Flüchtlingsexpertin Jennyfer Dutschke. CDU-Fraktionsvize Karin Prien warf Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) vor, die Rechte der Bürger auszuhöhlen.
Der Chef des Grundeigentümerverbands, Heinrich Stüven, forderte den Senat auf, seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden. „Die Stadt hat das Bauplanungsrecht geschaffen, und sie muss sich auch daran halten.“
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