Hamburg. Die Zahl der Verfahren wegen rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Äußerungen auf Internet-Plattformen wie Facebook oder per E-Mail hat in den vergangenen Jahren in Hamburg drastisch zugenommen. Wurde 2013 noch in lediglich 24 Fällen gegen namentlich bekannte Täter in diesem Bereich ermittelt, so gab es 2015 bereits 114 Verfahren („Bekannt-Verfahren“). Damit hat sich die Zahl binnen zwei Jahren beinahe verfünffacht. Das hat der Senat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktionsvorsitzenden Cansu Özdemir mitgeteilt. Hinzu kommen demnach im Jahr 2015 insgesamt 48 Verfahren, in denen die Täter nicht ermittelt werden konnten, da sie im Netz anonym agierten.
In den allermeisten Fällen wurden die Verfahren allerdings auch bei der Ermittlung der Täter eingestellt – entweder wegen als zu gering angesehener Schuld (Paragraf 153 Strafprozessordnung) oder wegen nicht für eine Verurteilung ausreichender Beweise (Paragraf 170). Lediglich in 19 Fällen kam es 2015 zu einer Bestrafung der Täter: 13-mal wurde eine Geldstrafe verhängt, sechsmal wurden Täter zu sogenannten Erziehungsmaßregeln verurteilt.
Anlass der Linken-Anfrage war laut Özdemir die Aufforderung der EU an ihre Mitgliedstaaten, stärker gegen die sogenannte „Hate Speech“ (Hassrede) im Internet vorzugehen. Der Senat weist in seiner Antwort allerdings darauf hin, dass staatliche Stellen nur bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen gegen die Täter vorgehen könnten – oder auch gegen die Plattformen wie Facebook, wenn diese etwa volksverhetzende Kommentare trotz Meldung nicht entfernten, wozu sie nach der „Garantenpflicht“ des Strafgesetzbuches verpflichtet seien. Zivilrechtliche Ansprüche „gegen Anbieter sozialer Netzwerke, Blogbetreiber oder Online-Medien wegen ,Hate Speech‘“ allerdings seien „von den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig nicht geltend zu machen, da sie nicht Inhaber des verletzten Rechtsgutes, wie zum Beispiel des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, sein werden“, so die Senatsantwort.
„Die Erhöhung der Zahl der Bekannt-Verfahren zeigt, dass die Erfassung von Hassbotschaften im Internet an Bedeutung zugenommen hat“, sagt Özdemir. „Viele Täter glauben, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei und ihre Straftaten rechtlich nicht verfolgt würden. Trotz der Zahl der Unbekannt-Verfahren wird deutlich, dass die Strafbehörden durchaus gegen Hassbotschaften im Internet vorgehen. Betroffenen von Hassbotschaften ist daher zu empfehlen, Anzeige zu erstatten.“
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Hamburg