Urteilsverkündung

87-jährige Holocaust-Leugnerin muss in Haft

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Daniel Herder
Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel muss für zehn Monate ins Gefängnis

Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel muss für zehn Monate ins Gefängnis

Foto: Philipp Schulze / dpa

Ursula Haverbeck wurde wegen Volksverhetzung angeklagt, da sie die Massenmorde in Auschwitz öffentlich leugnete.

Neustadt.  Vor Verhandlungsbeginn erhält Ursula Haverbeck einen Blumenstrauß. Es soll eine Geste der Verbundenheit sein und ein nachträgliches Geburtstags-Geschenk für die am Sonntag 87 Jahre alt gewordene Frau. Die Blumen kommen von einem Bruder im Geiste: dem verurteilten Holocaust-Leugner und ehemaligen NPD-Funktionär Rigolf Hennig.

Viele bekannte Rechtsextreme, aus ganz Deutschland angereist, stehen vor Gerichtssaal 279, um die 87-Jährige zu unterstützen. Doch Platz ist nur für die Hälfte ihrer Anhänger, weil der Saal komplett gefüllt ist. Später spielen sich deshalb tumultartige Szenen auf dem Flur ab. Als der Prozess längst läuft, hört man die Sympathisanten skandieren: „Wir wollen rein, wir wollen rein.“

Es ist das vierte Mal, dass die 87-Jährige vor Gericht steht, weil sie öffentlich von der Auschwitz-Lüge gesprochen hat. Am Rande des Prozesses gegen den SS-Mann Oskar Gröning in Lüneburg äußerte sie diese Auffassung vor Journalisten, im April sendete das NDR-Magazin „Panorama“ ein Interview mit Haverbeck, in der diese wiederholte, es habe sich bei Auschwitz um ein „Arbeits- und kein Vernichtungslager“ gehandelt, einen Massenmord habe es dort also nicht gegeben. Wer so etwas behauptet, macht sich wegen Volksverhetzung strafbar. Haverbeck wurde in Hamburg angeklagt, weil der NDR hier seinen Sitz hat.

Das Wesen der Propaganda ist, dass sie Fakten ausblendet und Erkenntnisse manipuliert, um eine Sichtweise zu formen. Besonders perfide gerät diese Propaganda bei Ursula Haverbeck, weil sie ihre krude These pseudowissenschaftlich unterfüttert.

Seit Jahren tingelt die einstige Betreiberin des 2008 verbotenen Zentrums „Collegium Humanum“ durch das Land, um die Lüge von der Auschwitz-Lüge unters Volk zu bringen, in rechtsextremen Kreisen hat sie längst Ikonen-Status. Holocaust-Forschern wirft sie vor, aus Angst vor Strafverfolgung die „Wahrheit“ zu verschweigen, die Presse sei eine „die Wahrheit“ unterdrückende Zensur-Instanz, und Paragraf 130, der das Leugnen des Holocaust unter Strafe stellt, ein „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Lüge“.

Der in unzähligen wissenschaftlichen Publikationen, durch Fotos und Augenzeugen-Berichte dokumentierte Massenmord in Auschwitz – für Haverbeck hat er nie stattgefunden.

Für ihre 87 Jahre ist die Angeklagte bestens in Form. Sie trägt ein blaues Kostüm, darunter eine weiße Bluse, das Haar akkurat hochgesteckt, ihre Stimme ist fest, die Haltung kerzengerade. Vor ihr auf dem Tisch liegen Bücher und Dokumente, Haverbeck gefällt sich in der Rolle der „wissenschaftlichen Aufklärerin“. Kaum hat sie das Wort, bricht über Richter Björn Jönsson ein Redeschwall herein: Mit aller Macht solle die „Lüge“ aufrechterhalten werden. Und so weiter.

Vor dem Gericht lässt sich die Greisin von ihren Anhängern feiern

Je mehr die 87-Jährige schwadroniert und dann noch fragt, woher er, Jönsson, denn wisse, dass sie falsch liege, desto mehr verliert der Richter die Geduld. Der Massenmord in Auschwitz sei eine Tatsache, sagt Jönsson trocken. „Ich muss auch nicht beweisen, dass die Erde eine Kugel ist.“ Auch die Aussagen des SS-Schergen Gröning, der in Auschwitz an der Rampe stand und dem Gericht grausige Szenen schilderte, lässt Haverbeck nicht als Beleg für die industrielle Vernichtung gelten: Gröning sei doch „bearbeitet“ worden. Schließlich schreibt sie noch einen Beweisantrag, in dem sie die Vernehmung des Chemikers Germar Rudolf fordert. Der Holocaust-Leugner hatte die Tauglichkeit von Zyklon B zur massenhaften Vergasung von Menschen bestritten – auch das ist längst widerlegt. Natürlich lehnt das Gericht den Antrag ab.

In ihrem Plädoyer spricht die Staatsanwältin von einer „fanatischen Verblendung der Angeklagten“, deren Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da von ihr die gleichen strafbaren Äußerungen auch in Zukunft zu erwarten seien. So sieht es auch Richter Jönsson, der sie zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. „Ich weiß nicht, wo Sie auftreten werden, um diesen Mist weiter zu erzählen.“ Er hoffe aber nicht, dass es der NDR sende, denn dann müsse sich noch einmal ein Hamburger Gericht damit beschäftigen. Es sei bedauerlich, dass eine „geistig rege, eloquente Frau ihre Energie daran verschwendet, einen so haarsträubenden Unsinn zu erzählen.“ Haverbeck hat schon angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Draußen wird sie von ihren Sympathisanten mit donnerndem Applaus empfangen, Kameras sind auf die alte, unbelehrbare Frau gerichtet, die ihre fanatischen Fantastereien gleich noch einmal verbreitet und an Journalisten ein Pamphlet mit dem Titel „Erst die Wahrheit macht frei“ verteilt.

Über den Eingangstoren von Auschwitz prangte der Spruch: „Arbeit macht frei“.

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