Hamburg. Die Auseinandersetzung um das Gehalt des Hauptgeschäftsführers der Hamburger Handelskammer, Hans-Jörg Schmidt-Trenz, könnte nun auch ein juristisches Nachspiel haben. Der Bundesverband für freie Kammer (bffk) hat Schmidt-Trenz und weitere, nicht näher benannte Personen aus der Handelskammer-Führung am Donnerstag nach eigenen Angaben wegen des Verdachts der Untreue angezeigt.
Die Höhe des Gehalts des Hauptgeschäftsführers widerspreche der Verpflichtung der Kammern zu einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Beiträgen der Mitglieder, sagte der Bundesgeschäftsführer des bffk, Kai Boeddinghaus, dem Abendblatt. Diese „dreiste Selbstbedienung“ müsse Konsequenzen haben. Es handele sich weder um ein „Kavaliersdelikt“, noch um das Ergebnis geschickter Verhandlungen. Der bffk setzt sich seit Jahren für die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern ein.
Leitartikel: Strafanzeigen gegen Handelskammer - Geht's noch?
Die Handelskammer hatte vor wenigen Tagen auf Druck des Reformbündnisses „Die Kammer sind WIR!“ die Bezüge des Hauptgeschäftsführers offengelegt. Sein festes Jahresgehalt beläuft sich demnach auf 370.000 Euro. Hinzu kommen weitere bis zu 105.000 Euro an Tantiemen, die sich Schmidt-Trenz in Abhängigkeit von der Erfüllung der sogenannten Jahresaktivitätenplanung sichern kann. Auch ein Dienstwagen steht ihm zu.
„Wir haben es uns mit der Entscheidung, Strafanzeige zu stellen, nicht leicht gemacht“, erklärte bffk-Geschäftsführer Boeddinghaus. Das Gehalt von Schmidt-Trenz liege aber so weit außerhalb des Akzeptablen, dass man dies für einen klaren Rechtsbruch halte. Die Gehälter von anderen Kammergeschäftsführern in Deutschland sind allerdings kaum bekannt. Als einzige andere Handelskammer hat die IHK Kassel die Bezüge ihrer Chefin offengelegt. Diese liegen bei 228.000 Euro jährlich. Der Hauptgeschäftsführer der Hamburger Handwerkskammer, Henning Albers, hatte sein Gehalt in dieser Woche auf eigene Initiative hin offengelegt. Er verdient jährlich 136.000 Euro.
Hamburger Handelskammer weist Vorwürfe scharf zurück
Die Hamburger Handelskammer reagierte ihrerseits in scharfer Form auf die Vorwürfe der Kritiker. „Wir sehen in den Strafanzeigen den verzweifelten Versuch, einem Thema durch substanzlose PR-Aktionen weiteren Auftrieb zu geben“, erklärte der Sprecher der Organisation, Jörn Arfs. „Unsere Kammer bewegt sich bei allen Anstellungsverträgen im Einklang mit der Rechtsordnung und den kammerinternen Regeln. Diese sehen vor, dass das Plenum über die Bestellung des Hauptgeschäftsführers beschließt“, so der Sprecher weiter. „Der Anstellungsvertrag wird im Auftrag des Präsidiums durch den Präses und einen Vizepräses geschlossen.“
Ob die Staatsanwaltschaft Hamburg überhaupt einen Anfangsverdacht der Untreue erkennt und reguläre Ermittlungen einleitet, ist derzeit noch völlig offen. Wegen der erst am selben Tag erfolgten Anzeigen konnte eine Sprecherin am Donnerstag noch nicht den Eingang der Unterlagen bestätigen.
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