Hamburg. Eine Krankenhaus-Mitarbeiterin entwendete acht halbe Brötchen. Gegen die darauffolgende Kündigung klagte sie – mit Erfolg.
Arbeitsgericht Hamburg
Hamburg. Eine Krankenhaus-Mitarbeiterin entwendete acht halbe Brötchen. Gegen die darauffolgende Kündigung klagte sie – mit Erfolg.
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