Auch wenn Airlines am Montag angesichts zahlreicher Flugstreichungen kostenlose Umbuchungen oder auch Bahntickets anboten, Anspruch auf eine Entschädigung haben Reisende nicht. Grund: Airlines können nicht für einen Streik des Sicherheitspersonals verantwortlich gemacht werden, da sie keine Möglichkeit haben, die nötigen Kontrollen mit eigenem Personal durchzuführen, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht. Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen wegen eines Streiks handelt sich laut Rechtsprechung um einen Fall von höherer Gewalt. Normalerweise steht Passagieren bei Flugausfall oder Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung von (je Flugstrecke) 250, 400 oder 600 Euro zu.

Bei der Fluggesellschaft Air Berlin, die am Montag 25 Flüge ab, aber auch nach Hamburg streichen musste – insgesamt waren 2000 Fluggäste betroffen – hieß es: Wir bieten „Passagieren, die aufgrund des Streiks von Flugstreichungen betroffen sind, kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen auf Flüge bis einschließlich 16. Februar 2015 an“, sagte Pressereferentin Janina Zitz. „Wir sind selbst Opfer des Streiks“, sagte Lufthansa-Sprecher Wolfgang Weber. Den Reisenden seien aber Tickets für die Bahn als kostenloser Ersatz angeboten worden. „Außerdem haben wir möglichst viele Passagiere auf spätere Flüge umgebucht.“