Bezirksamt kritisiert Richter: eine Entscheidung gegen das öffentliche Interesse
Hamburg. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, für das Pergolenviertel mit 1400 Wohnungen einen Planungsstopp zu verhängen, hat bei den betroffenen Kleingärtnern Genugtuung ausgelöst. „Es freut uns sehr, trotzdem haben wir Bedenken für die Zukunft“, sagt Uwe Puttfarcken von der Initiative „Eden für Jeden“. Diese hatte 2013 ein Bürgerbegehren angemeldet, weil durch das Neubauprojekt viele Kleingärten vernichtet würden. Als es vom Bezirk Hamburg-Nord zunächst für unzulässig erklärt wurde, klagte die Initiative dagegen (wir berichteten).
Durch die Gerichtsentscheidung verschiebt sich der Wohnungsbau voraussichtlich um ein weiteres Jahr. Bezirksamtsleiter Harald Rösler hält es für „ausgesprochen bedauerlich, dass die Hamburger Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut gegen öffentliches Interesse entschieden hat“. Dringend benötigte Wohnungen, darunter ein hoher Anteil Sozialwohnungen, könnten jetzt erst mit zeitlicher Verzögerung hergestellt werden.
Ursache dafür ist die Vertragslage mit den Kleingärtnern, deren Lauben sich auf der 36 Hektar großen Fläche zwischen Alte Wöhr und Hebebrandstraße befinden. Wird ihnen nicht bis zum 4. Februar gekündigt, ist eine ordnungsgemäße Kündigung erst Anfang Februar 2016 möglich.
(fru)