Lehren aus dem Fall Yagmur. Mehr Rechte für Pflegeeltern, mehr Kontrollen der Familien

Hamburg. Der qualvolle Tod der drei Jahre alten Yagmur aus Billstedt kann schon bald zu weitreichenden Änderungen im Hamburger Pflegerecht führen. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) hat sich auf 32 Empfehlungen geeinigt. Danach sollen Rückführungen von Pflegekindern in ihre leiblichen Familien besser kontrolliert, mit strengeren Auflagen verbunden und in letzter Konsequenz sogar gänzlich verhindert werden können. Am kommenden Donnerstag, dem ersten Jahrestag des gewaltsamen Todes des dreieinhalb Jahre alten Mädchens, wollen die Ausschussmitglieder den rund 500 Seiten umfassenden Abschlussbericht beschließen.

Zentraler Bestandteil der Empfehlungen ist ein Kurswechsel der bisherigen Regeln. Elternrecht soll etwa dort seine Grenzen finden, wo das Kindeswohl gefährdet ist. Bislang ist eine Pflegefamilie lediglich als vorübergehende Maßnahme vorgesehen. Künftig soll es laut dem Berichtsentwurf diesen Automatismus nicht mehr geben. Stattdessen sollte die Möglichkeit bestehen, zu verhindern, dass leibliche Eltern ihre Kinder aus Pflegefamilien nehmen können, wenn die Kinder dadurch gefährdet werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Senat, eine Änderung auch auf Bundesebene voranzutreiben.

Grundsätzlich sollen die Auflagen für diese sogenannten Rückführungen strenger werden, wenn es Gewalt in den Familien gegeben hat. Rückführungen nach früheren Kindeswohlgefährdungen in die leibliche Familie sollen nur dann möglich sein, wenn keine Gefahr für das Kind besteht. Die leiblichen Familien erhalten Auflagen wie etwa der regelmäßige Besuch beim Kinderarzt oder der Kita. Wurde das Kind regelmäßig und über einen längeren Zeitraum misshandelt, soll es grundsätzlich nicht mehr zurückgeführt werden können.

Bei Zweifeln am Verhalten der leiblichen Eltern soll zuvor ein Gutachten zu ihrer Erziehungsfähigkeit eingeholt werden. Das soll auch ein Jugendamt anordnen können. Die Abgeordneten einigten sich darauf, dass die Jugendämter künftig enger mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Bislang seien Informationen lediglich von der Staatsanwaltschaft zu den Jugendämtern geflossen – nicht umgekehrt. Der Kita-Besuch soll stärker reglementiert werden. Erzieher müssen über die Art der Misshandlungen informiert werden.

Die Fraktionen drängen darauf, dass das seit Jahren angekündigte Personalbemessungssystem zügig abgeschlossen wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei Schwerpunktabteilungen „Kinderschutz“ erhalten sollen. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft darauf drängen, Beschuldigte auch zu vernehmen. Im Fall Yagmur hatte die zuständige Staatsanwältin darauf verzichtet, die Mutter vorzuladen, um sie nach den schweren Verletzungen des Mädchens zu befragen.

Auf diese Punkte haben sich SPD, CDU, Grüne und FDP gemeinsam geeinigt. Zwar sind sie rein rechtlich nicht bindend, aber dafür politisch. „Da die Empfehlungen überparteilich zustande gekommen sind, gibt es eine besondere Verpflichtung für den kommenden Senat, diese auch umzusetzen, egal, wie er zusammengestellt sein wird“, sagte André Trepoll (CDU), Vorsitzender des Untersuchungsausschusses. Er lobte die Arbeit der Abgeordneten. „Die große Ernsthaftigkeit der Mitglieder hat mir imponiert. Wir haben den Zeitplan eingehalten, und wir sind unserer Verantwortung gerecht geworden, trotz des zeitlichen Drucks.“