Hamburg. Zum Schutz vor der Geflügelpest haben Hamburg und Schleswig-Holstein ein Aufstallungsgebot verhängt. Am Wochenende war bei einer erlegten Wildente auf Rügen die aviäre Influenza (H5N8) nachgewiesen worden. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde sind von der Stallpflicht in Hamburg 900 Geflügelhalter betroffen, Ausnahmen für Hobbyhalter gebe es nicht. Hühner, Puten, Enten und anderes Geflügel müssen in Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden. Bei Nichtbeachtung droht bis zu 30.000 Euro Bußgeld.

Man habe sich zu der Maßnahme entschlossen, weil die infizierte Wild-ente rund 50 Kilometer außerhalb eines Risikogebietes für die Geflügelpest erlegt worden sei. Nach den Ausbrüchen in der jüngsten Zeit bestehe nun der Verdacht, dass das Erregerreservoir in der Wildvogelpopulation liege, so die Behörde weiter. Alle registrierten Geflügelhalter würden nun schriftlich aufgefordert, möglichen Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu unterbinden. Unklare Krankheits- und Todesfälle seien rasch auf Geflügelpest hin zu untersuchen. Bei Beständen von über 100 Tieren müssen zudem Aufzeichnungen über verendete Tiere gemacht werden. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das Verbraucherschutzamt der Bezirke zu informieren.