In der Weimarer Verfassung bekam der Denkmalschutz bereits Verfassungsrang, heute ist er durch verschiedene Ländergesetze geregelt. Hamburg hat sein Denkmalschutzgesetzt gerade erst 2013 reformiert. Vorher gab es viele sogenannte erkannte Denkmäler. Aber nur wenige davon wurden streng über eine Denkmalschutzliste geschützt. Heute sind quasi alle erkannten Denkmäler kraft Gesetzes auch automatisch geschützte Denkmäler. Etwa 2800 Bauwerke und Gebäude fallen unter diese Regelung und sind in der Liste eingetragen. Bauänderungen müssen genehmigt werden, denkmalgerechte Bauten lassen sich aber auch abschreiben.