Hamburg. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Beschwerde der Karstadt Feinkost GmbH gegen eine Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts im „Krabbenbrötchen-Fall“ zurückgewiesen. Damit wird ein Schlussstrich unter den Prozess gegen die Hamburger Verkäuferin Songül Uludogan gezogen.
Die Mitarbeiterin hatte Krabbensalat aus der Frischetheke der Feinkostabteilung von Karstadt an der Mönckebergstraße entnommen, ohne zu bezahlen – und damit die Hälfte eines selbst gekauften Brötchens belegt. Uludogan wurde daraufhin gekündigt. Dagegen klagte sie – mit Erfolg (wir berichteten). Zuletzt hatte Karstadt in dem Fall Ende Juli in einem Berufungsverfahren vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht eine Schlappe erlitten. Die Richter befanden die Entlassung von Uludogan – angeblich geht es um 50 bis 100 Gramm Nordseekrabbensalat – für unwirksam.
Das Gericht ließ eine Revision nicht zu. Deshalb blieb Karstadt nur die Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG, die nun abgeschmettert wurde. Die Reaktion von Rechtsanwalt Heiko Hecht, der Songül Uludogan vertritt: „ Dass das Bundesarbeitsgericht diesen Fall nicht neu aufrollen wird, war vorhersehbar.“ Die Entlassung einer langjährigen Mitarbeiterin wegen einer solchen Bagatelle sei zum Scheitern verurteilt gewesen. Der Arbeitsrechtsexperte: „Ich gehe davon aus, dass Karstadt nun auf uns zukommt, um über eine angemessene Abfindung für Frau Uludogan zu sprechen. Momentan ist Frau Uludogan noch krankgeschrieben, aber danach hat sie das Recht, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, und sollte man sich nicht einigen, wäre das die logische Konsequenz.“
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