Sieben Jahre alter Effi war erschlagen worden – jetzt verurteilt das Amtsgericht den Trainer. Er muss 420 Euro Strafe zahlen

Harburg . Der Siebenjährige hatte keine Chance: Das Kind wurde von dem rund 200 Kilogramm schweren Fußballtor erschlagen, als die 13- bis 14-jährigen Spieler das Gehäuse nach dem Training abbauen wollten. Nun wurde der Jugendbetreuer des Vereins wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg sah es als erwiesen an, dass der Tod des Jungen vermeidbar gewesen wäre. Die Amtsrichterin verhängte am Montag wie von der Staatsanwaltschaft gefordert eine Geldstrafe in Höhe von 420 Euro (60 Tagessätze zu je 7 Euro). Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richterin nannte den Prozess zu dem Unglück im Mai 2013 in ihrer Urteilsbegründung ein „Verfahren, in dem es nur Verlierer gab. Den kleinen Jungen, aber auch den Angeklagten.“ Dennoch schloss sie sich „vollumfänglich“ dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Diese hatte dem 26 Jahre alten Betreuer vorgeworfen, seine 13- bis 14-jährigen Spieler nach einem Training im Mai 2013 nur unzureichend instruiert zu haben, mit dem Aufräumen der Tore auf ihn zu warten. Außerdem habe der gelernte Industriekaufmann sich nicht sofort selbst zu den Toren begeben, sondern zuerst Bälle aufgeräumt.

Die Verteidigerin bemängelte nach dem Prozess die Signalwirkung des Urteils auf ehrenamtliche Betreuer. Zuvor hatte sie Freispruch beantragt. Sie ging von einem Unfall aus, bei dem einer der Jugendlichen eines der Tore anhob, welches dann das siebenjährige Kind erschlug. Es sei „lebensfremd“ anzunehmen, dass neben der Anweisung zum Aufräumen noch explizit hätte gesagt werden müssen, dass das Tor nur unter Aufsicht und zu mehreren hätte bewegt werden dürfen, sagte sie. Das sei ohnehin Praxis gewesen.

Die Richterin bewertete dies jedoch anders. Man hätte nicht davon ausgehen dürfen, „dass die Jugendlichen die Situation eigenverantwortlich regeln“. Dass der Verurteilte nichts von den Gefahren gewusst haben will, die durch ein kippendes Fußballtor entstehen, bewertete die Richterin als Schutzbehauptung. Ihrer Auffassung nach hätte der Angeklagte das Unglück auch etwa durch einen „beherzten Stopp-Ruf“ verhindern können. Zuvor hatte die Verteidigung noch versucht, durch neue Beweisanträge den Prozess in eine andere Bahn zu bringen. Die Anwältin beantragte unter anderem Horst Hrubesch, Trainer der U21-Nationalmannschaft, als Zeugen zu laden, da dieser das Training mit umgekippten Toren auf Internetseiten des Deutschen Fußballbunds empfehle. Die Richterin, die über die Anträge abschlägig entschied, sagte, es gehe nicht um die Trainingsmethode, sondern um den Umgang mit den Toren.

Der Fall hatte in Hamburg, aber auch überregional für große Bestürzung gesorgt. Direkt nach dem Todesfall setzte eine Debatte über die Sicherheit auf Sportplätzen und die Verantwortung der Trainer ein. Die Stadt Frankfurt ließ 351 Fußballtore einsammeln, die dann alle so nachgerüstet wurden, um ihnen mehr Stabilität zu verleihen. Schon 2002 hatten die deutschen Sportminister ein Papier mit dem Titel „Tore müssen fallen, nicht umfallen“ beschlossen, das die Kippgefahr beim Transport benannte.