Hamburg. Die Daten von Google-Nutzern sollen künftig nur noch nach deren Einverständnis zur Profilbildung durch den Internetkonzern benutzt werden dürfen. Das will der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar mit einer Verwaltungsanordnung erreichen. Demnach sollen die Angaben der Kunden künftig nur noch unter Beachtung der Gesetzeslage erhoben und kombiniert werden. Das Unternehmen werde verpflichtet, die dazugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.

Laut Caspar gehe die bisherige Praxis von Google weit über das zulässige Maß hinaus. So erhalte das Unternehmen ohne Einwilligung viele Informationen über die Nutzungsgewohnheiten seiner Kunden. Unter anderem ließen sich Bewegungsmuster erstellen, Interessen filtern, die sexuelle Orientierung herausfinden sowie der soziale und finanzielle Hintergrund ermitteln. Damit, so Caspar, ließen sich umfassende Persönlichkeitsbilder erstellen, ohne dass die Nutzer davon erfahren und ohne, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt. „Bei der Frage der Zusammenführung der Nutzerdaten war Google bisher nicht bereit, die rechtlich erforderlichen Maßnahmen einzuhalten und substanzielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen“, sagt Caspar. Deshalb werde Google in Deutschland nun per Anordnung dazu verpflichtet.