Hamburg. Die Karstadt Feinkost GmbH will im Hamburger „Krabbenbrötchen-Fall“ vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ziehen. Die Verkäuferin Songül Uludogan hatte ohne zu bezahlen in der Feinkostabteilung von Karstadt an der Mönckebergstraße etwas Krabbensalat entnommen und auf die Hälfte eines selbst gekauften Brötchens geschmiert. Das Hamburger Landesarbeitsgericht hatte Ende Juli die Entlassung der Mitarbeiterin für unwirksam erklärt und eine Revision nicht zugelassen. Deshalb hat die Karstadt Feinkost GmbH nun eine Nichtzulassungsbeschwerde beim höchsten Arbeitsgericht eingereicht. Das bestätigte eine Sprecherin dem Abendblatt.