Mehr als 100 Beschwerden bei Hamburgs Datenschützer – doch ihm fehlt Personal

Hamburg. Gut drei Monate nach dem Inkrafttreten des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet sind rund 91.000 Löschanträge bei Google eingegangen. Das gab Unternehmenssprecher Kay Oberbeck auf Abendblatt-Nachfrage in Hamburg bekannt. Die Löschanträge beziehen sich laut Overbeck auf gut 348.000 Internetseiten. Bei mehr als der Hälfte dieser Anträge in Europa sei Google dem Wunsch auf Löschung nachgekommen. 15 Prozent konnten nicht bearbeitet werden, da die Antragssteller zu wenig Informationen mitgeliefert hätten. „Und rund 30 Prozent der Anträge haben wir abgewiesen“, sagte Oberbeck.

In 101 Fällen, in denen Google sich geweigert hat, dem Wunsch nach Löschung nachzukommen, haben deutsche Antragsteller den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar eingeschaltet. Allerdings konnten erst zwölf Eingaben bearbeitet werden. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Farid Müller hervor. Caspar sieht seine Dienststelle angesichts der Fülle der Aufgaben zu schlecht ausgestattet. Vor der heutigen Haushaltsberatung im Datenschutzausschuss bemängelt Caspar personelle und finanzielle Engpässe. Eine „angemessene Bewältigung“ der Aufgaben sei so nicht möglich.