Bis 1988 hatte Hamburg sechs Überschwemmungsgebiete festgelegt, jetzt kommen elf neue hinzu: Es handelt sich um Gebiete an der Kollau, der Tarpenbek, der Ammersbek, der Lottbek, der Berner Au, der Osterbek, der Brookwetterung, der Oberen Dove-Elbe, der Gose-Elbe, am Falkengraben und an der Este.

Die rechtliche Basis für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das Hamburgische Wassergesetz und die EU-Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken.

Die EU-Richtlinie nennt als zwingende Voraussetzung für eine Festsetzung faktisch eingetretene Hochwasser und eine Beschreibung signifikanter Schäden, die diese verursacht haben. Das dürfte für die Berner Au, aber auch für die Lottbek schwer beizubringen sein.

Für die Festsetzung der Gebiete gilt eine Mindestgröße, die in Hamburg bei zehn Betroffenen liegt. An der Lottbek sind es nur acht. Sie ist ein Grenzfluss zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Das Hamburger Ufer soll Überschwemmungsgebiet werden, das tiefer liegende Schleswig-Holsteiner Ufer jedoch nicht.