Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, abgekürzt BAföG, gibt es seit 1971. Ziel ist, Studenten und Schülern unabhängig von der finanziellen und sozialen Situation ihrer Familien eine Ausbildung nach ihren Neigungen und Eignungen zu ermöglichen. Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundeskabinett eine Erhöhung der Förderung um sieben Prozent ab Herbst 2016 beschlossen. Auch die für die Berechnung wichtigen Elternfreibeträge werden um sieben Prozent angehoben.

735 Euro beträgt künftig der monatliche Höchstsatz. Derzeit sind es 670 Euro. Der Mietzuschlag bei der Ausbildungsförderung wird von 224 Euro auf 250 Euro erhöht. Die letzte BAföG-Anhebung war im Herbst 2010.

Voraussetzung sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft. Beim Ausbildungs-BAföG liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren, beim Masterstudium bei 35 Jahren. Schüler müssen die Förderung nicht zurückzahlen, Studenten erhalten je eine Hälfte als Zuschuss und als zinslosen Staatskredit, der nach dem Berufseinstieg abgelöst werden muss.