St.Georg. Das Finanzgericht Hamburg hat Klagen gegen die umstrittene Bettensteuer abgewiesen. Die Kultur- und Tourismustaxe sei verfassungsgemäß, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Abgabe sei eine örtliche Aufwandssteuer, für die Hamburg eine eigene Gesetzgebungskompetenz habe. Die Hansestadt hatte die Taxe gegen den Widerstand der Hotelbranche Anfang 2013 eingeführt. Dagegen klagten mehrere Hotelbetreiber. Sie argumentierten, die Bettensteuer sorge für einen „irren Aufwand“.