Der Hamburger Senat arbeitet die Fehler bei der Aufklärung der NSU-Mordserie auf. Der aktuelle Untersuchungsbericht liegt dem Abendblatt vor.

Hamburg. Die Seite 71 springt sofort ins Auge. Hamburgs Ermittler ernteten in der Aufarbeitung der NSU-Mordserie heftige Kritik, als herauskam, dass die Polizisten einen „Hellseher“ befragten, um den Tätern des 2001 ermordeten Süleyman Tasköprü auf die Schliche zu kommen. Vieles hatten sie bis dahin versucht, doch war die Fährte immer falsch. Nun also ein „Hellseher“, der den Täter durch eine „metaphysische Befragung“ ausmachen will. Ein Fall von Ermittlungsversagen, der schon damals kaum zu beschönigen war. Auf Seite 71 im Bericht zu den Konsequenzen aus der NSU-Mordserie stellt der Senat nun nüchtern fest, dass die Befragung eines „Metaphysikers“ zwar „fragwürdig“, aber zumindest „kostenneutral“ gewesen sei. Man habe – trotz berechtigter Kritik – „keinerlei Hinweise vernachlässigen“ wollen.

Die Passage zum „Hellseher“ ist eine kurze Episode in dem 122 Seiten langen Entwurf des Papiers, der dem Abendblatt vorliegt. Der Ton des Berichts ist nüchtern und formal, Punkt für Punkt arbeitet der Senat Kritik an Hamburgs Ermittlungen ab und nimmt Stellung zu Reformvorschlägen der Sicherheitsbehörden. Dabei ist die Bedeutung des Papiers groß, denn in Hamburg gab es anders als in Bayern, Sachsen und Thüringen, wo die Schwerpunkte behördlichen Versagens lagen, weder Untersuchungsausschuss noch Sonderkommission, die Fehler und mögliche Vertuschungen durch die Behörden hätte aufarbeiten können. Deshalb ist dieser Bericht auch so etwas wie Hamburgs offizielle Bilanz eines bundesweiten Staatsversagens.

Neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin wurden in den Jahren 2000 bis 2007 ermordet. Erst 2011 erfuhr die Öffentlichkeit, dass eine rechtsterroristische Gruppe hinter den Taten stehen soll – über Jahre fahndeten die Behörden ins Leere, machten falsche Verdächtigungen. Neue Erkenntnisse über Kontakte der Gruppe um die Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach Hamburg bringt der Bericht nicht.

Der Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte Bund und Länder zu einer besseren Zusammenarbeit, stärkerer Kontrolle der Sicherheitsapparats durch das Parlament, aber zu auch strikteren Regeln für den Einsatz von V-Leuten sowie eine verbesserte interkulturelle Ausbildung von Polizisten und Geheimdienstlern aufgefordert.

Der Senat unterstützt laut Bericht eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Und er erkennt auch die Stärkung des Bundeskriminalamtes an. Die Landesregierung hebt zudem hervor, dass bereits einige Maßnahmen für eine verbesserte Zusammenarbeit sowie eine Zentralisierung der Informationen etwa durch die Einrichtung eines Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus (GAR) sowie einer bundesweiten Neonazidatei erreicht seien. Denn aus Sicht der Parlamentarier wurde die NSU-Mordserie auch deshalb nicht aufgeklärt, weil die Ermittlungen der Kriminalbeamten und Verfassungsschützer nie vom Bundesamt geführt wurden. Den Zusammenhang zwischen zwei Bankräubern auf Fahrrädern in Sachsen und zwei Mördern in Bayern, die auf Fahrrädern vom Tatort flohen, sahen die Ermittler nicht.

Derzeit liegt das Senatspapier allen zehn Behörden, der Senatskanzlei, dem Personalamt sowie dem Datenschutzbeauftragten zur Abstimmung vor. Verfasst wurde es in der Innenbehörde. Autorin ist nach Abendblatt-Information Susanne Fischer, die einstige Büroleiterin von Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD). Sie ist heute Referentin in der Abteilung Öffentliche Sicherheit. Bis Ende April haben die Behörden Zeit, noch Änderungen vorzunehmen. Am 29. April soll der Senat über das Papier abstimmen, bevor es dann an die Abgeordneten der Bürgerschaft geht. Ursprünglich hatte die Innenbehörde angekündigt, den Bericht bereits Anfang dieses Jahres vorzulegen.

Die Abgeordneten des Bundestags hatten im Zuge der NSU-Mordserie auch am Einsatz der V-Leute scharfe Kritik geäußert. Gerade in Thüringen und Sachsen bauten einzelne Neonazis Organisationen in der Szene auf – während sie gleichzeitig gegen Geld für den Geheimdienst arbeiteten. Auch beim NSU-Trio soll Geld der Behörden gelandet sein. Linkspartei und Grüne im Bund sprachen sich für die Abschaffung der V-Leute aus. Andere Parteien halten „menschliche Quellen“ trotz der Erfahrungen der NSU-Affäre für notwendig. Der Senat begrüßt in dem Bericht nun, dass Bund und Länder sich mehrheitlich für den Beibehalt der V-Leute ausgesprochen haben. Gleichzeitig erklären die Hamburger Behörden Reformen für notwendig: Die Standards für V-Leute, in denen klar geregelt wird, welche Vorstrafen Personen für die Arbeit als Informant ausschließen, sollen künftig bundesweit gelten. Zudem soll der Beamte, der für die V-Person verantwortlich ist, alle fünf Jahre wechseln, um zu enge Bindungen zwischen Beamten und Extremisten zu verhindern.

An verschiedenen Stellen hebt der Senatsbericht die Potenziale hervor, die eine föderale Sicherheitsarchitektur bringt. „Hamburg spricht sich dafür aus, länderübergreifende Schwerpunktkompetenzen, insbesondere im Technikbereich, zu nutzen.“ Die Nord-Innenminister prüfen eine Bildung von Kompetenzzentren der einzelnen Landesämter für Verfassungsschutz – auch in der Auswertung oder Beschaffung von Informationen über extremistische Gruppen. Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes, wie von einzelnen Politikern und auch Anwälten gefordert, lehnt der Senat ab. Ebenso soll die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz aus Sicht der Behörden bestehen bleiben. Zwar heißt es in dem Bericht: „Unstreitig haben Defizite in der informationellen Zusammenarbeit zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten – oft und nicht immer zutreffend mit dem Trennungsgebot begründet – zu dem Versagen der Sicherheitsarchitektur im NSU-Komplex beigetragen.“ Der Senat befürworte jedoch „ausdrücklich die Beibehaltung des Trennungsgebotes“ aufgrund der „erforderlichen Trennung von nachrichtendienstlichen Befugnissen und vollziehender Gewalt“.

In dem Bericht heißt es, dass das LKA in Reaktion auf die viele Jahre unterschätzte Gefahr von Rechtsextremisten heute „weit häufiger Sachverhalte auf mögliche extremistische Motivation“ prüfe. Die Fälle von politisch motivierter Kriminalität von Neonazis ist in 2012 und 2013 laut Bericht von gut 300 Fällen auf knapp 400 Fälle angestiegen – eine Entwicklung, die auch der höheren Aufmerksamkeit zugeschrieben werden kann. Bei den Ermittlungen von 2001 bis 2011 schauten die Hamburger Ermittler dagegen nur wenig nach rassistischen Motiven der Mordserie. Im Gegenteil: Die Polizisten beharrten lange aufgrund eigener Fallanalysen und den bestehenden Hinweisen auf einen Hintergrund der Tat im Drogenmilieu oder der „Organisierten Kriminalität“.

Die Abgeordneten im Bund kritisierten Hamburg dafür scharf: „Die Ermittler in Hamburg waren am stärksten von der Theorie eines Tathintergrundes „Organisierte Kriminalität“ überzeugt – und blieben das auch dann, als die gründlichen Ermittlungen in diese Richtung zu keinen Ergebnissen geführt hatten“, heißt es im Bericht des Untersuchungsausschusses. Man hätte „keinesfalls“ Ermittlungsansätze verhindern wollen, hieß es schon damals von Seiten der Hamburger Ermittler.

In dem Bericht verweist der Senat nun explizit auf Vorstöße Hamburgs im Zuge der Aufklärung der Pannen und Fehler. Im Bundesrat setzte Hamburg durch, dass sogenannte Hasskriminalität schärfer bestraft wird. So heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.“

Hamburgs Polizei wolle zudem Menschen aus ausländischen Familien für den Beruf gewinnen. Der Senat hat das Ziel, den Anteil von Migranten in der Verwaltung auf 20 Prozent zu steigern. 2006 lag der Anteil noch bei 8,9 Prozent, 2012 schon bei 16 Prozent. 2013 sank die Zahl allerdings auf 13,5 Prozent. Und so heißt es im Bericht nun durchaus selbstkritisch: „Polizeiarbeit ohne interkulturelle Kompetenz ist in einer Metropole wie Hamburg grundsätzlich nicht vorstellbar; gleichwohl sind Kompetenzen immer steigerbar.“