Eimsbüttel. Ein Richter hat Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 57-Jährigen erlassen, der in der Nacht zum Sonntag an der Osterstraße auf einen 19-Jährigen schoss und ihn verletzte. Trotzdem bleibt der geständige Schütze bis auf Weiteres auf freiem Fuß, denn der Mann bekam gleichzeitig Haftverschonung. Dadurch muss er nicht in Untersuchungshaft. Durch eine aufwändige ballistische Untersuchung hatte die Polizei am Sonntag festgestellt, dass der Schuss aus der Wohnung des 57-Jährigen abgegeben wurde. Der Bewohner legte ein Geständnis ab und nannte als Motiv, dass er sich vom Gegröle des jungen Mannes gestört gefühlt habe, der sich vor einer Haspa-Filiale an der Osterstraße aufhielt.