Neustadt. Im Prozess gegen Boxpromoter Waldemar Kluch, 56, vor dem Landgericht hat die Verteidigung des Geschäftsführers des insolventen Hamburger Profistalls Universum am 22. Verhandlungstag den Antrag gestellt, die Kammer um den Vorsitzenden Richter Bernd Steinmetz wegen Befangenheit abzusetzen. Grund dafür ist, dass die Kammer einen am 7.März zugestellten Antrag auf Haftprüfung erst am Dienstag an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet hatte. Kluch, dem laut dem am Dienstag leicht modifizierten Haftbefehl räuberische Erpressung in einem Fall vorgeworfen wird, sitzt seit Anfang Mai 2013 in Untersuchungshaft. Über den Befangenheitsantrag wird die zuständige Große Strafkammer 31 bis zum 4.April befinden. Einen zum zweiten Mal gestellten Antrag auf Verweisung an die Wirtschaftsstrafkammer wiesen Staatsanwaltschaft und Gericht zurück.

Kluchs Verteidigung hat zudem eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen Universum-Gründer Klaus-Peter Kohl, 69, gestellt. Damit wollen die Anwälte Untersuchungen erzwingen, um ihren Verdacht zu erhärten, dass das Unternehmen bereits bei der Geschäftsübergabe von Kohl an Kluch Ende Juli 2011 überschuldet war. Die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens, die die Verteidigung beantragt hatte, war vom Gericht abgelehnt worden. Der Kaufpreis von 1,5 Millionen Euro, den Kluch nur zu rund einem Drittel gezahlt hatte, sei freiwillig und irrtumsfrei abgesprochen worden. Sollte das Unternehmen tatsächlich überschuldet gewesen sein, würde die SMS, in der Kluch Kohl Anfang Januar 2013 mit Mord gedroht haben soll, den Tatbestand der räuberischen Erpressung nicht erfüllen, sondern nur eine Bedrohung darstellen, die eine mehr als zehnmonatige Untersuchungshaft nicht rechtfertigen würde. Kohls Anwalt Peter Wulf konnte den Eingang der Anzeige nicht bestätigen.

Richter Steinmetz hatte ursprünglich für Mitte April ein Urteil angekündigt. Dieser Zeitplan gerät jetzt möglicherweise durcheinander.