Terrier-Mischling Leon fügte einem Mann im November 2012 schwere Bisswunden zu. Angeklagter habe ein “Gewaltproblem, das sich wie ein roter Faden durch sein Leben zieht“, betont der Richter.

Hamburg. Für die einen ist er eine „Kampfmaschine“. Ein einer poteziell gefährlichen Rasse zugehöriger Kampfhund, der deshalb in Hamburg ausschließlich mit Leine und Maulkorb geführt werden darf. Für den anderen ist er ein „freundlicher Familienhund“, zu keinem Ungemach fähig. Fakt ist indes: American Staffordshire Terrier-Mischling Leon hat einem Mann schwere Verletzungen zugefügt, Bisswunden, wegen derer das Opfer zwei Monate krankgeschrieben war und bis heute Narben trägt. Ein Zufall?

Tatsächlich scheint Eugen B. genau diese Ansicht zu vertreten. Vor Gericht wäscht der Mann, der wegen der Ereignisse vom 9. November 2012 unter anderem wegen Körperverletzung angeklagt ist, seine Hände in Unschuld. „Ich wusste, dass der Hund nichts auf dem Gelände zu tun hat, und da passiert dieses Desaster“, sagt der drahtige 35 Jahre alte Mann.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, den Kampfhund entgegen der Vorschrift ohne Maulkorb geführt zu haben. Als er dann beim Spaziergang auf einem Schulgelände einen Mann beim Urinieren gesehen habe, habe sich daraus ein Streit entwickelt, bei dem Eugen B. mehrfach mit der Faust zuschlug und dann Rüde Leon zweimal zubiss, so die Anklage weiter. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts, das gegen Eugen B. acht Monate Haft ohne Bewährung verhängte, ging der Mann in Berufung, die jetzt vor dem Landgericht verhandelt wurde.

Seine Empörung über das Urinieren des Mannes auf einem Schulgelände sei berechtigt, findet der Angeklagte. Und zudem sei zunächst der andere handgreiflich geworden. Er selber habe den Hund einem zufällig vorbeikommenden guten Bekannten übergeben, der jedoch auf das Tier nicht richtig aufgepasst habe. Und außerdem habe Leon einen Maulkorb getragen. „Den muss er selber abgestreift haben.“ Seine Freundin, der der Hund gehört, und der Bekannte stützen diese Version. Doch das Opfer versichert, dass Eugen B. der Aggressor gewesen sei. Und ein Beamter bekundet, dass er auch nach den Bissverletzungen den bereits vielfach wegen Gewaltdelikten vorbestraften Angeklagten getroffen habe, wie er den Rüden ohne Leine und ohne Maulkorb geführt habe, sogar zweimal vor einer Kita. „So viel Uneinsichtigkeit habe ich noch nie erlebt.“

Am Ende verwirft das Landgericht die Berufung und bestätigt die Verurteilung von Eugen B. zu acht Monaten Haft ohne Bewährung. Der Angeklagte habe ein „Gewaltproblem, das sich wie ein roter Faden durch sein Leben zieht“, betont der Richter.