Der Zaun um das ehemalige Gartenschau-Gelände sorgt für Diskussion: Viele Wilhelmsburger fühlen sich ausgesperrt und wollen rund um die Uhr in den Park, andere hingegen befürworten ihn als Schutz vor Vandalismus.

Wilhelmsburg. Die einen befürworten ihn als Schutz vor Vandalismus, die anderen fühlen sich durch ihn ausgesperrt: Der Zaun um das ehemalige Gartenschau-Gelände (igs), das momentan zum Inselpark umgestaltet wird, sorgt für Debatten. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte will ihn stehen lassen und nachts die Tore verschließen. Viele Wilhelmsburger aber wollen rund um die Uhr in den Park.

Als das Nachrichtenportal WilhelmsburgOnline gemeldet hatte, dass der Bezirk den Park nachts schließen will, hagelte es Proteste. Der Verein Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg kritisierte, dass entgegen der Ankündigung, den Park den Bewohnern nach Ende der igs zurückzugeben, nun ein großer Teil der Elbinsel auf Dauer der freien Nutzung als öffentlicher Raum entzogen wird. „Die neuen Wohngebiete, für die ausdrücklich mit der Nähe zum Park geworben wurde, verlieren außerhalb der Öffnungszeiten ihren Erholguns- und Bewegungsraum“, so der Vereinsvorsitzende Manuel Humburg.

Zudem sei nachts eine für Radfahrer und Fußgänger wichtige Brücke gesperrt und abends im Park zu feiern, sei ebenso wenig möglich wie dort frühmorgens zu joggen. Während manche Nutzer der Onlineplattform die Pläne des Bezirks befürworten, befürchten andere, dass die Stadt ihre Grünflächen „langsam abverkauft“, kritisieren einen „Generalverdacht des Vandalismus gegen alle Wilhelmsburger“ und den „Raub öffentlichen Raums“.

Andy Grote (SPD), Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte, spricht von einer „unbegründeten Aufregung“. „Die Öffnungszeiten werden mit Kleingärtnern, Nachbarn und Betreibern von Parkeinrichtungen abgesprochen.“ Der Park solle optimal nutzbar und durchlässig sein, aber attraktiv und hochwertig bleiben. „Durch Erfahrungen während der igs müssen wir leider mit Vandalismus rechen“, sagt der Bezirksamtschef. Der Bezirk habe nur Mittel für Unterhalt und Pflege, nicht aber für die Reparaturen von Vandalismusschäden.