Deutsche Polizeigewerkschaft weist Aussagen des Rechtsanwalts zu Angriffen auf Beamte zurück

St. Pauli. Es waren auf den ersten Blick keine wesentlichen Neuigkeiten, die Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), auf den Tisch legte. Er schilderte am Freitag noch einmal, was am 28. Dezember im Bereich der Davidwache geschehen sei: Demnach waren die Wache und die Beamten Ziel von Angriffen gewesen. Rechtsanwalt Andreas Beuth hatte das am 5. Januar in einer Erklärung abgestritten. Er habe im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit „hinreichende Anhaltspunkte" dafür, dass die Polizei gelogen habe.

Es habe keine vermummte Personengruppe und keinen Plan zu einem Angriff auf Wache oder Beamte gegeben. Lenders’ Stellungnahme dazu: „Herr Beuth ist für mich ein Lügner, der von der Gewaltbereitschaft und der Radikalisierung dieser Personengruppe ablenken will.“ Fest steht: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat vier Ermittlungsverfahren eingeleitet, eines wegen versuchten Totschlags, zwei wegen gefährlicher Körperverletzung und eines wegen Landfriedensbruchs. Offenbar geht die Staatsanwaltschaft also davon aus, dass es einen Angriff auf die Polizeiwache und die Beamten gegeben hat.

„Letztendlich hat Herr Beuth mit seiner Darstellung die an dem Einsatz beteiligten Polizisten der Lüge bezichtigt“, sagt Lenders. Beuth hat auf die Erklärung der DPolG reagiert. Es habe, so der Rechtsanwalt am Freitag, „kein koordinierter und gezielt geplanter Angriff einer 30- bis 40-köpfigen, teilweise vermummten Personengruppe auf das PK 15 (Davidwache, d. Red.) stattgefunden“. Außerdem wurden keine „arglos“ aus der Wache kommenden Beamten beworfen. „Anwaltsspitzfindigkeiten“, sagt Lenders, der darin ein „Zurückrudern“ sieht. Die Polizei habe nie behauptet, dass es ein vorher geplanter Angriff gewesen sei.

Gerhard Kirsch, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), rief am Freitag „alle Akteure in der Diskussion“ zu Besonnenheit auf: „Vielmehr muss die Debatte geführt werden, wie kriminelle Gewalttäter gesellschaftlich isoliert und beweissicher einer unmittelbaren Bestrafung zugeführt werden können.“ Eine zusätzliche Aufrüstung der Polizeibeamten mit Gummigeschossen oder Elektroschockern lehne die GdP ab.